Zivilrechtliche Folgen von Straftaten.
Weil das Strafurteil oft nicht das Ende ist.
Meine konsequente Spezialisierung auf das Strafrecht bedeutet nicht, dass die Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten aus dem Blick geraten. Gerade zwischen Strafrecht und Zivilrecht besteht häufig ein enges Zusammenspiel, das für die Interessen aller Beteiligten von erheblicher Bedeutung sein kann.
Wer wegen einer Straftat verurteilt wird, sieht sich oftmals zusätzlich zivilrechtlichen Forderungen ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Schmerzensgeldansprüche von Geschädigten, Schadensersatzforderungen nach Vermögensdelikten oder Ansprüche auf Herausgabe erlangter Vermögenswerte. Die zivilrechtlichen Folgen einer Verurteilung können dabei mitunter ebenso weitreichend sein wie die strafrechtlichen Konsequenzen selbst.
Auf der anderen Seite haben Geschädigte regelmäßig ein berechtigtes Interesse daran, ihre finanziellen Ansprüche durchzusetzen. Wer Opfer einer Straftat geworden ist, weiß: Kein Geldbetrag kann das erlittene Leid oder die psychische Belastung vollständig ausgleichen. Gleichwohl ist es wichtig, dass das erlittene Unrecht nicht nur strafrechtlich festgestellt, sondern – soweit möglich – auch durch eine angemessene finanzielle Entschädigung kompensiert wird. Die Durchsetzung solcher Ansprüche kann bereits im Strafverfahren im Wege des Adhäsionsverfahrens erfolgen. Alternativ oder ergänzend kommen eigenständige Verfahren vor den Zivilgerichten in Betracht.
Meine Tätigkeit konzentriert sich dabei bewusst auf ausgewählte zivilrechtliche Fälle mit engem Bezug zum Strafrecht. Für darüber hinausgehende Fragestellungen greife ich auf ein Netzwerk erfahrener Kolleginnen und Kollegen verschiedener Fachrichtungen zurück. So ist gewährleistet, dass Sie auch in angrenzenden Rechtsgebieten kompetent und umfassend beraten werden.
