Strafverteidigung aus Überzeugung. Ausnahmslos.
Als Rechtsanwältin und Strafverteidigerin bin ich während des gesamten Strafverfahrens für Sie da. Ob in München, der Umgebung oder bundesweit.
Jeder Tatvorwurf ist zunächst genau das: Ein Vorwurf. Nicht die feststehende Wahrheit. Es gilt die Unschuldsvermutung. Dennoch kommt es in der Praxis häufig zu Vorverurteilungen - lange bevor ein Gericht überhaupt entschieden hat. Sich alleine darauf zu verlassen, dass ein Strafverfahren stets rechtsstaatlich abläuft, wäre fatal. Sie brauchen einen juristisch starken Partner an Ihrer Seite, der Ihre Rechte konsequent durchsetzt und als Ihr Sprachrohr im Verfahren auftritt.
Ihnen zuzuhören, wenn andere längst ein Urteil gefällt haben, an Ihrer Seite zu stehen, wenn andere Ihnen den Rücken kehren und an Sie zu glauben, selbst dann, wenn niemand sonst es mehr tut - das ist meine Mission. Diskretion ist dabei selbstverständlich, denn Ihr Vertrauen ist die Basis meiner Arbeit.
Meine Verteidigung kennt keine Ausnahmen. Sie umfasst sämtliche Bereiche des Jugend- und Erwachsenenstrafrechts: von Beleidigung, Betrug, Diebstahl, Körperverletzung über Sexualstraftaten und Betäubungsmitteldelikte bis hin zu Tötungsvorwürfen.
Jeder Fall verdient meine uneingeschränkte Aufmerksamkeit, jede Verteidigung mein ganzes Engagement.
Checkliste:
In welchen Fällen sollte ich einen Strafverteidiger kontaktieren?
✓ Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht
✓ Erhalt einer Anklageschrift
✓ Erhalt eines Strafbefehls
✓ Ladung zu einem Gerichtstermin
✓ Hausdurchsuchung
✓ Festnahme
1. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Keinerlei Angaben zum Tatvorwurf an Polizei oder Staatsanwaltschaft!
2. Unterschreiben Sie nichts.
3. Kontaktieren Sie mich. Wir vereinbaren einen Besprechungstermin und beantragen Einsicht in Ihre Ermittlungsakten.
