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Strafverteidigung aus Überzeugung. Ausnahmslos. 

  • Haben Sie eine Vorladung zu einer polizeilichen Vernehmung oder einen Strafbefehl erhalten?

  • Wurde Ihre Wohnung durchsucht?

  • Wurde ein Angehöriger von Ihnen festgenommen?

  • Müssen Sie aufgrund eines eröffneten Hauptverfahrens vor Gericht erscheinen?

Als Rechtsanwältin und Strafverteidigerin bin ich während des gesamten Strafverfahrens für Sie da. Ob in München, der Umgebung oder bundesweit.

Ihnen zuzuhören, wenn andere längst ein Urteil gefällt haben, an Ihrer Seite zu stehen, wenn andere Ihnen den Rücken kehren und an Sie zu glauben, selbst dann, wenn niemand sonst es mehr tut - das ist meine Mission. Diskretion ist dabei selbstverständlich, denn Ihr Vertrauen ist die Basis meiner Arbeit.

Meine Verteidigung kennt keine Ausnahmen. Sie umfasst sämtliche Bereiche des Jugend- und Erwachsenenstrafrechts: von Beleidigung, Betrug, Diebstahl, Körperverletzung über Sexualstraftaten und Betäubungsmitteldelikte bis hin zu Tötungsvorwürfen.

 

Unabhängig von der Schwere des Vorwurfs, kämpfe ich mit vollem Einsatz für Sie. Jeder Fall verdient meine uneingeschränkte Aufmerksamkeit, jede Verteidigung mein ganzes Engagement. 

Ihr Notfallplan im Strafverfahren

1

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch

 

Im Strafverfahren haben Sie als Beschuldigter das Recht vollumfänglich zu schweigen - ohne, dass Sie dadurch Nachteile zu befürchten haben. Dieses Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen.

 

Machen Sie vor den Ermittlungsbehörden ohne einen Anwalt keine inhaltlichen Angaben  – auch nicht zu vermeintlich entlastenden Details. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden!

2

Melden Sie sich umgehend bei mir

Sie dürfen jederzeit einen Anwalt hinzuziehen.

 

Kontaktieren Sie mich am besten schnellstmöglich. Je früher Sie mich in das Verfahren holen, desto eher können Ihre Verteidigung vorbereitet und strategische Entscheidungen getroffen werden.

 

Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular. In Notfällen erreichen Sie mich rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr!

3

Persönliches Erstberatungsgespräch in meiner Kanzlei

 

In diesem Gespräch klären wir die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und besprechen das weitere Vorgehen. Ich erläutere Ihnen etwaige rechtliche Konsequenzen, Ihre Verteidigungsmöglichkeiten und die nächsten Schritte des Verfahrens.

 

Dabei nehme ich mir selbstverständlich die Zeit, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen die Sicherheit zu geben, dass Ihr Fall bei mir in guten Händen ist.

4

Entwicklung einer Verteidigungsstrategie

Erst nach erfolgter Akteneinsicht lässt sich zuverlässig beurteilen, welche Informationen die Ermittlungsbehörden zum Tatvorwurf gesammelt haben. Das Recht auf Einsichtnahme steht jedoch ausschließlich der Verteidigung zu - nicht den Beschuldigten selbst.

 

Auf Basis des Erstberatungsgesprächs und der Akteneinsicht entwickle ich eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Gemeinsam besprechen wir Ihre Optionen, mögliche Risiken und Chancen. Dabei berücksichtige ich alle relevanten rechtlichen und tatsächlichen Aspekte, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. 

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