Unsere Geschichte, Mitarbeiter und Kunden.
Wer Opfer einer Straftat geworden ist, weiß: Kein Geld der Welt kann das erlittene Leid oder die psychische Belastung vollständig aufwiegen. Dennoch ist es wichtig, dass das erlittene Unrecht nicht nur strafrechtlich anerkannt, sondern auch durch eine angemessene finanzielle Entschädigung ausgeglichen wird.
Im Strafverfahren steht jedoch in erster Linie die Schuld des Täters im Mittelpunkt. Ein finanzieller Ausgleich für die Geschädigten erfolgt nicht automatisch.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aktiv durchzusetzen – sei es bereits im laufenden Strafverfahren im Wege eines Adhäsionsantrags oder in einem separaten Verfahren vor den Zivilgerichten.
Auf diese Weise wird nicht nur die strafrechtliche Verantwortung festgestellt, sondern auch ein konkreter Ausgleich für die erlittenen Schäden und die seelische Belastung geschaffen.
